Wir suchen Unterstützung!

Du willst Dich ehrenamtlich engagieren? Du bist auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Für die kontinuierliche Instandhaltung von Haus und Garten sowie zur Unterstützung bei Veranstaltungen suchen wir ehrenamtliche Mitarbeiter/innen.

Interesse an einem unverbindlichen Ehrenamt? Dann ruf uns an unter 0911/7659112

Tierschutzhaus Fürth e. V., Stadelner Hard 2b, 90765 Fürth oder info@tsh-fuerth.de

Hinweis zur Beschäftigung Minderjähriger!

➢ Es gilt: § 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), §§ 1 ff. Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV).

➢ Achtung: eine Beschäftigung im Tierheim ist nicht erlaubt, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 KindArbSchV.

➢ Auch nicht als Praktikant o.ä. da es sich im Zweifel um Arbeitnehmerähnlichkeit handelt (außer leichte Hilfstätigkeit im Garten).

➢ Ausgenommen sind nur echte Schulpraktika, § 5 Abs. 2 Nr. 2 KindArbSchV (nicht: Ferienpraktika, Schnupperpraktika o.ä.)

Gefahrgeneigte Tätigkeiten nur eingeschränkt zulässig (§ 22 Abs.1 JArbSchG): „(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden. 

  • mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind und 
  • mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind.“

Hierunter fallen Desinfektionsmittel, Erreger (Pilze, Bakterien, Viren, Zoonosen) und potenzielle Träger solcher Stoffe (Urin, Kot, Blut, Speichel). Damit ist jeder Tierkontakt als potenziell gefährlich einzustufen!