Eine(n) Tierpfleger (m/w/d) in Teilzeit
Ihre Aufgaben:
Unterstützung des Teams bei Reinigungstätigkeiten (Grundreinigung, Desinfektion, Umbau) und der Grundversorgung der Tiere (Ernährung, Medikamente).
Unsere Anforderungen an Sie:
Eigenständige und zuverlässige Arbeitsweise, sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in o. g. Bereich.
- Je nach Anforderung Bereitschaft zum Wochenenddienst
- Hohe Affinität zu Tieren
- Flexibilität bezüglich der Arbeitszeiten
- Teamfähigkeit
Es erwartet Sie ein abwechslungsreicher, spannender Arbeitsplatz.
Sie haben Lust uns zu unterstützen?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an: info@tsh-fuerth.de oder per Postweg.
Wir weisen darauf hin, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurücksenden können. Sollten Sie dies dennoch wünschen, bitten wir Sie, einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Vielen Dank!
Wir suchen Unterstützung!
Du willst Dich ehrenamtlich engagieren? Du bist auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?
Für die tägliche Versorgung unserer Schützlinge, zur Instandhaltung von Haus und Garten sowie zur Unterstützung bei Veranstaltungen suchen wir ehrenamtliche Mitarbeiter/innen.
Interesse an einem unverbindlichen Ehrenamt? Dann ruf uns an unter 0911/7659112
Tierschutzhaus Fürth e. V., Stadelner Hard 2b, 90765 Fürth oder info@tsh-fuerth.de
Hinweis zur Beschäftigung Minderjähriger!
➢ Es gilt: § 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), §§ 1 ff. Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV).
➢ Achtung: eine Beschäftigung im Tierheim ist nicht erlaubt, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 KindArbSchV.
➢ Auch nicht als Praktikant o.ä. da es sich im Zweifel um Arbeitnehmerähnlichkeit handelt (außer leichte Hilfstätigkeit im Garten).
➢ Ausgenommen sind nur echte Schulpraktika, § 5 Abs. 2 Nr. 2 KindArbSchV (nicht: Ferienpraktika, Schnupperpraktika o.ä.)
➢ Gefahrgeneigte Tätigkeiten nur eingeschränkt zulässig (§ 22 Abs.1 JArbSchG): „(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden.
- mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind und
- mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind.“
Hierunter fallen Desinfektionsmittel, Erreger (Pilze, Bakterien, Viren, Zoonosen) und potenzielle Träger solcher Stoffe (Urin, Kot, Blut, Speichel). Damit ist jeder Tierkontakt als potenziell gefährlich einzustufen!